AGB
Die Naturfreunde Schneesportschule Bezirk Mittlere Alb bietet wieder ein umfangreiches Programm. Alle
Skikurse in jeder Stufe werden nach dem deutschen Skilehrplan durchgeführt. Die einzelnen Kurse sind
auf zirka 10 Teilnehmer begrenzt. Bei gemeinsamer Busanfahrt fahren wir mit einem einfach
ausgestatteten Reisebus das jeweilige Fahrtziel an. Unsere Fahrten verstehen sich als selbstorganisierte
Vereinsfahrten, die auch Nichtvereinsmitgliedern offen stehen, wobei nicht eine pauschale Reise, sondern
im Sinne des sanften Tourismus das gemeinsame Erleben des Urlaubs angestrebt wird. Die Kursorte
werden je nach Schneelage festgelegt. Es wird immer der günstigste Ort gewählt. Kurse werden für
Anfänger, Fortgeschrittene und geübte Fahrerinnen und Fahrer durchgeführt.
Für Kinderskikurse werden unsere Skibetreuer speziell geschult. Auch hier unterrichten wir in
verschiedenen, dem Fahrkönnen entsprechenden Klassen.
Wir setzen voraus, dass die Teilnehmer mit funktionsgerechter Ski- bzw. Snowboardausrüstung zu den
Kursen kommen. Die Bindungen müssen vom Fachmann überprüft und eingestellt sein.
Wir bitten die folgenden Teilnahmebedingungen zu beachten:
Die Anmeldung zu den Kursen, Ausfahrten und Freizeiten kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Vor
Eingang der Anzahlung oder Inwertstellung auf dem Konto der Schneesportschule, ist die Naturfreunde
Schneesportschule jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Ausübung des Rücktritts kann
mündlich oder schriftlich gegenüber dem Anmeldenden erfolgen.
Rücktritt:
Wir behalten uns bei mehrtätigen Veranstaltungen folgende Rücktrittsgebühren vor:
| Rücktritt: |
| Wir behalten uns bei mehrtätigen Veranstaltungen folgende Rücktrittsgebühren vor: |
| bis 4 Wochen vor Beginn: | 25% |
| bis 2 Wochen vor Beginn: | 45% |
| bis 1 Wochen vor Beginn: | 55% des Teilnehmerbeitrages |
Wenn der Teilnehmer die Fahrt schuldlos nicht antritt, wird die Teilnahmegebühr abzüglich der durch den
Nichtantritt entstandenen Kosten (Busfahrt, Leerbettgebühr, Verwaltungskosten usw.) in angemessener
Höhe zurückerstattet.
Bei zu geringer Beteiligung, Schneemangel, höhere Gewalt oder einem sonstigen ähnlichen Grund ist die
Naturfreunde Schneesportschule jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen. Wird
eine Fahrt wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt, wird dies dem Teilnehmer spätestens 4 Tage
vor Fahrtbeginn mitgeteilt. Vor Fahrtbeginn wird der Teilnehmerbeitrag unter Abzug einer
Bearbeitungsgebühr von 5 EURO zurückerstattet. Nach Fahrtbeginn wird der Teilnehmerbeitrag unter
Abzug der bereits erbrachten Leistungen zurückerstattet. Die Naturfreunde Schneesportschule Bezirk
Mittlere Alb kann während der Fahrt, vertreten durch die Fahrtenleitung, nach erfolgloser Abmahnung
wegen einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Fahrt durch in der Person des Teilnehmers liegende
Gründe kündigen. Der Teilnehmerbeitrag wird dann unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen
zurückerstattet
Die Naturfreunde Schneesportschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen
Veranstalters. Für Fremdleistungen wird nicht gehaftet. So haftet beispielsweise bei der Beförderung mit
Omnibussen oder Liftanlagen für die Beförderung das jeweilige Unternehmen. An sportlichen Betätigungen
während der Maßnahmen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Naturfreunde
Schneesportschule ist insofern ausgeschlossen. Insgesamt ist die Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind und soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder die Naturfreunde Schneesportschule allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerbeitrages beschränkt.
Bei Beeinträchtigung durch einen Mangel hat der Teilnehmer die Pflicht, ein Abhilfeverlangen mit Setzung
einer angemessenen Frist zur Abhilfeleistung zu stellen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der
Naturfreunde Schneesportschule verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Andernfalls ist der Teilnehmer nicht zu einer
Kündigung wegen des aufgetretenen Mangels berechtigt. Etwaige Beanstandungen (Mängel) hat der
Teilnehmer unverzüglich schriftlich bei der Fahrtenleitung anzuzeigen. Ansprüche aus der Fahrt hat der
Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt bei der Skischulleitung, Thomas Maurer
(siehe Kontaktadressen), der Naturfreunde Schneesportschule Bezirk Mittlere Alb schriftlich geltend zu
machen.
Bei allen Veranstaltungen obliegt das Bestehen einer ausreichenden Versicherung, insbesondere einer
Krankenversicherung, dem Teilnehmer. Wir empfehlen eine Zusatzversicherung, insbesondere eine
Auslands-Reisekranken-versicherung abzuschließen. Naturfreundemitglieder sind über ihren
Jahresbeitrag bereits unfall- und haftpflichtversichert.